Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) hat vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage gegen den GKV-Spitzenverband erhoben, um die am 22. März 2017 beschlossenen neuen Festbeträge für Einlagen anzufechten.
Parallel ist auch eine eng abgestimmte Klage durch den Zentralverband Orthopädieschuhtechnik (ZVOS) erfolgt.