Voraussetzungen
Technisches Interesse, handwerkliches Geschick und großes Einfühlungsvermögen sollten Bewerber für einen Ausbildungsplatz als Orthopädie-Techniker (offiziell: Orthopädietechnik-Mechaniker) mitbringen. Denn die dreijährige duale Ausbildung verbindet Technik, Handwerk und Medizin im Dienst hilfsbedürftiger Menschen. Formale Voraussetzung für einen Ausbildungsplatz ist der Hauptschulabschluss.
Ausbildungsstätte
Der praktische Teil der dualen Ausbildung wird in einem der derzeit rund 2.000 Ausbildungsbetriebe vermittelt. Der theoretische Teil erfolgt in einer der bundesweit 13 Berufsschulen. Je nach den Gegebenheiten des Ausbildungsbetriebes bieten mehrere Kammerbezirke und Landesinnungen für Orthopädie-Technik als dritten Baustein für die Ausbildung von Orthopädie-Technikern (offiziell Orthopädietechnik-Mechaniker) eine „Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung“ (ÜLU) an.
Kenntnisse und Fähigkeiten
Am Ende ihrer Ausbildung können Gesellen modernste Hilfsmittel wie künstliche Gliedmaßen (Prothesen), stützende und stabilisierende Schienen und Bandagen, die auf dem Körper getragen werden (Orthesen), sowie Gehhilfen und Rollstühle (Rehabilitationstechnik) selbst herstellen, industriell vorgefertigte Passteile an Patienten anpassen und Patienten sowie das interdisziplinäre Team beraten.
Perspektiven
Der Arbeitsmarkt bietet Orthopädie-Technikern (offiziell Orthopädietechnik-Mechaniker) zahlreiche Möglichkeiten vor allem in Orthopädie-Werkstätten, aber auch als Mitarbeiter im Vertrieb von Hilfsmittelherstellern. Wer im Anschluss an seine Lehre eine Meisterausbildung absolviert, kann sich mit einem eigenen Betrieb/ Sanitätshaus selbstständig machen oder leitende Funktionen in einem Betrieb übernehmen. Gesellen steht zudem die Möglichkeit offen, ein Studium aufzunehmen, etwa in den Fachrichtungen Wirtschaft oder Technische Orthopädie.
Vergütungsempfehlung für Auszubildende
Der BIV-OT empfiehlt den Sanitätshäusern und orthopädietechnischen Betrieben, sich an folgender Vergütungsstaffel zu orientieren:
800 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 900 Euro im 2. Ausbildungsjahr, 1.000 Euro im 3. Ausbildungsjahr, jeweils ohne individuelle Zusatzleistungen.
Die gesetzlich festgelegte Mindestausbildungsvergütung für 2024 beträgt 649 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 766 Euro im 2. Ausbildungsjahr, 876 Euro im 3. Ausbildungsjahr.