Pilotprojekt eVerordnung

eVO-Logo-final-claim-rgb.jpg

eVerordnung für Hilfsmittel kommt

Die Fakten:

  • Seit 1. September 2022 ist das eRezept Arzneimittel für Ärzte und Arzneimittel am Start.
  • Ab 1. Januar 2027 wird die eVerordnung für Hilfsmittel eingeführt.
  • Am 1. Juli 2027 wird die eVerordnung für Hilfsmittel für alle Versorger verpflichtend.

Die Gesetze:

Das Pilotprojekt zur eVerordnung für Hilfsmittel

Digitale Mehrwerte schaffen: Agil, wettbewerbsneutral und transparent
Damit Leistungserbringer am 1. Juli 2027 nicht dasselbe Chaos erwartet wie bei dem eRezept Arzneimittel wurde auf Initiative der Gesundheitshandwerke unter zentraler Mitwirkung des BIV-OT das größte deutsche Pilotprojekt für die Einführung der eVerordnung für Hilfsmittel aufgesetzt.

Das Ziel:

Gestaltung und Erprobung eines Gesamtprozesses für die elektronische Verordnung der Hilfsmittelversorgung: Beginnend mit der eVerodnung für orthopädische Hilfsmittel (Muster 16) werden dabei die Prozesse stufenweise für alle Nutzer der eVerordnung (Ärzte, Sanitätshäuser, Patienten und Kostenträger) optimiert. Die Schnittstellen werden transparent gestaltet und das Pilotprojekt wettbewerbsneutral an der Infrastruktur und den Schnittstellen der gematik ausgerichtet.

Der Status:

Die eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel (Muster 16) ist in der Testphase. Mitglieder des Kernteams Orthopädietechnik des Pilotprojektes prüfen die Pilotprojektlösung auf Herz und Nieren und spielen den gesamten Prozess einer digitalen Verordnung von Hilfsmitteln durch den Arzt über den Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse durch.

Voraussetzungen für Betriebe für den Zugang zur TI:

Im Auftrag des Gesetzgebers hat die gematik – Nationale Agentur für Digitale Medizin – die Aufgabe, eine zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen aufzubauen und voranzutreiben: die Telematikinfrastruktur (TI). Die TI hat das wesentliche Ziel, medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patienten benötigt werden, schneller und einfacher als mit der bisherigen Papierform verfügbar zu machen. Zu diesem Zweck erhalten nach und nach alle Akteure des Gesundheitswesens Zugang zur TI.

Für die Teilnahme an der TI hat der Gesetzgeber hohe Standards in den Bereichen Datenschutz- und Datensicherheit gesetzt. Schließlich werden über diese Systeme sensible Gesundheitsdaten der Versicherten gespeichert, geteilt und weiterverarbeitet. Daher ist eine zweifache Identifikation notwendige Voraussetzung für den Anschluss an die TI: Erstens ein Meister im Betrieb benötigt einen sogenannten elektronischen Berufsausweis (eBA), der die Person identifiziert. Zweitens ist eine sogenannte SMC-B, welche als Institutionskarte die jeweilige Einrichtung ausweist, nötig. Beide Ausweiskarten sollen zukünftig von den Handwerkskammern vergeben werden. Spezielle Kartenlesegerate sind für diese Ausweiskarten für die Betriebe erforderlich. Zusätzlich benötigen die Betriebe zukünftig eine Konnektorschnittstelle nach den Vorgaben der gematik. Erst wenn die gematik die Konnektorschnittstelle geprüft und freigegeben hat, sind die technischen Voraussetzungen für einen Anschluss an die TI vorhanden. 

Die Projektsteuerung für den Bereich der orthopädischen Hilfsmittel:

Die Projektpartner des BIV-OT:

Partner des Pilotprojektes eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel sind führende Abrechnungszentren und Softwarehersteller wie AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- u. Pflegeberufe AG, carelogic GmbH, Noventi Health SE, opta data Gruppe, Optica Abrechnungszentrum, TopM Software GmbH,  auf Leistungserbringerseite Friedrich Georg Streifeneder KG, Jüttner Orthopädie KG, Lettermann GmbH, mediteam GmbH & Co KG, Münch + Hahn GmbH & Co. KG, Münch OT GmbH & CO KG, Orthopädie- und Rehatechnik Dresden GmbH und reha team Betzlbacher OHG Sanitätsfachhandel. Vertreter der Ärzteschaft sind bereits bspw. über die „Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung e. V. (DGIHV)“ bei der Gestaltung der Prozesse einbezogen. Am Pilotprojekt sind ebenfalls die Leistungserbringergemeinschaften EGROH-Service GmbH, die Nowecor AG, die rehaVital Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V. beteiligt. Zudem unterstützen der AOK Bundesverband sowie die AOKs Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordost, NordWest, PLUS für Sachsen und Thüringen sowie Sachsen-Anhalt das Pilotprojekt eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel.

tileImage

Thomas Münch, Mitglied des Vorstandes des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT)

Seit 2021 arbeiten wir gemeinsam mit unseren starken und hoch motivierten Partnern im Pilotprojekt eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel zusammen und erweitern uns stetig. Ein starkes Team aus allen Reihen des Gesundheitssystems ist auch notwendig, um die hohe Komplexität der Hilfsmittelversorgung und der Diversität der Leistungserbringer in elektronischen Verordnungen abzubilden und so gematikkonform und reibungslos von der Papierform zu einer digitalen Verordnung zu kommen. Inzwischen haben wir im Projekt unter der Leitung von Jan Helmig, OptaData, und mir viele Meilensteine geschafft. So konnte bereits die eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel (derzeit Rezeptmuster 16) für die Orthopädietechnik durch ausgewählte Häuser ersten Tests unterzogen werden, mit einem hohen Erfolgsfaktor! Einem gelungenen Weg der eVerordnung für alle orthopädischen Hilfsmittel vom Arzt – zum Patienten – zum Sanitätshaus – zum Kostenträger steht nichts mehr im Wege!

 

BIVOTkomplett.png

Mehrwerte für alle Prozessteilnehmer schaffen

PhasenmodellPilotprojekt_eVO_Hilfsmittel.jpg

Im Rahmen des dreistufigen Projekts haben die Projektmitglieder die bisherigen analogen Prozesse sowie die Spezifika des eRezepts Arzneimittel analysiert. Gemeinsam wurde aus diesen beiden Welten ein möglicher Weg der eVerordnung für Hilfsmittel skizziert, welcher auch Prozesse für die Dauer- und Folgeversorgung, Rezeptanfragen und Korrekturfälle und vieles mehr beinhaltet. Das Ziel: Mehrwerte für alle Prozessteilnehmer schaffen.

In einer zweiten Phase wurden daraus konkrete Anforderungen an die Technik abgeleitet. All diese Ergebnisse wurden regelmäßig der gematik vorgestellt und gemeinsam auf Sinnhaftigkeit geprüft. So abgestimmt wurde nicht nur ein Datenmodell für die Verordnungsmuster des Hilfsmittelbereichs erstellt, sondern auch ein Prototyp eines Fachdienstes für die eVerordnung Hilfsmittel inklusive einer Schnittstelle zu den (die eVerordnung ausstellenden) PVS-Systemen und der annehmenden Seite, den Branchensoftwarelösungen der Leistungserbringer. Das Ziel: die Erprobung des Ende-zu-Ende-Prozesses vom verordnenden Arzt über den Fachdienst und den Versicherten zum Leistungserbringer bis zum Kostenträger.

Dabei setzen die Projektpartner auf offene und etablierte Standards, um Umsetzungsaufwände für alle an der Testphase beteiligten Partner so gering wie möglich zu halten. Da das Datenmodell dem FHIR-Standard entspricht, geht das Projektteam zudem von einem hohen Grad an Wiederverwendbarkeit für den späteren Livebetrieb aus.

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die eGK ist die Legitimation der Versicherten im System der Telematikinfrastruktur (TI) des deutschen Gesundheitswesens. Sie dient als Versicherungsnachweis in der gesetzlichen Krankenversicherung (entsprechend § 291 Sozialgesetzbuch SGB V), hat zudem die in der TI vorgesehenen Pflicht- und freiwilligen Anwendungen zu gewährleisten (entsprechend § 291a SGB V). Der Versicherte bestimmt, ob und wer auf seine mit der eGK verbundenen bzw. in der TI gespeicherten medizinischen Daten bzw. Anwendungen zugreifen darf.

Elektronisches Rezept (E-Rezept) bzw. elektronische Verordnung (eVO)
Mithilfe des E-Rezepts bzw. der eVerordnung werden ärztliche Verordnungen elektronisch statt auf Papier übermittelt. Damit findet zum Beispiel bei der Verschreibung von Medikamenten oder Hilfsmitteln der nötige Informationsaustausch zwischen Arzt, Patient, Apotheke bzw. Sanitätshaus sowie Krankenkasse in digitaler Form statt. Seit September 2022 wird das E-Rezept in Deutschland schrittweise eingeführt. Das Pilotprojekt eVerordnung Hilfsmittel arbeitet an der Gestaltung und Erprobung eines Gesamtprozesses für die elektronische Verordnung der Hilfsmittelversorgung. Die Einführung der eVerordnung für Hilfsmittel ist vom Gesetzgeber für den 1. Juli 2027 geplant.

gematik GmbH
Verantwortlich für den Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI), wurde die gematik 2005 von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gegründet. Zu ihrem gesetzlichen Auftrag gehört die Etablierung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Gesellschafter sind das Bundesministerium für Gesundheitdie Bundesärztekammerdie Bundeszahnärztekammerder Deutsche Apothekerverbanddie Deutsche Krankenhausgesellschaftder Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungendie Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.

Elektronischer Berufsausweis (eBA)
Der eBA ist eine personenbezogene Chipkarte für Gesundheitsfachberufe. Für die Anbindung von Leistungserbringern an die TI sowie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ist der eBA nicht verpflichtend, wohl aber für den Zugriff auf TI-Anwendungen wie elektronische Gesundheitskarte (eGK). Die Details regelt der Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberufe-Registers als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen durch die verschiedenen Bundesländer
(eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr) von 2021. Die Länder bestimmen nach § 340 SGB V, die Stellen, die für die Ausgabe elektronischer Heilberufsausweise und elektronischer Berufsausweise (eBA) zuständig sind.

Telematikinfrastruktur (TI)
Telematik, eine Kombination aus Telekommunikation und Informatik, beschreibt die Verknüpfung von IT-Systemen zwecks Informationsaustausch. Die TI soll als digitales Gesundheitsnetzwerk die Akteure im deutschen Gesundheitswesen – insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – vernetzen und vor allem die Kommunikation medizinischer Daten beschleunigen. Eingebunden werden zum Beispiel Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen, Apotheken, Hebammen und Therapeuten sowie perspektivisch Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich. Patientinnen und Patienten sind über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit der TI verknüpft. Die TI bietet Pflicht- als auch freiwillige Anwendungen. Eine verpflichtende Anwendung ist zum Beispiel das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Freiwillig können Versicherte in Zukunft unter anderem ihre Notfalldaten oder ihren Medikationsplan auf ihrer eGK hinterlegen.

Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
In den Praxen von Ärzten oder Psychotherapeuten sowie Krankenhäusern ist ein Online-Abgleich der auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hinterlegten Versichertenstammdaten für alle Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen Pflicht – bezeichnet als VSDM. Mit der eGK weist sich der Patient als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse aus und der behandelnde Arzt kann mithilfe der administrativen Daten seine Leistungen abrechnen. Zu den auf der eGK gespeicherten Stammdaten gehören zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie Versicherten- und Zuzahlungsstatus.

Kirsten Abel
Kirsten Abel
Sprecherin des Präsidiums


Tel.: +49 231 557050-23
Fax: +49 231 557050-40
kommunikation@biv-ot.org

 

 

Axel Sigmund
Axel Sigmund

Leitung Berufsbildung, Digitalisierung und Forschung

Tel.: +49 231 557050-33
Fax: +49 231 557050-40
telematik@biv-ot.org