Pilotprojekt eVerordnung

eVerordnung für Hilfsmittel kommt

Die Fakten:

  • Seit 1. September 2022 ist das eRezept Arzneimittel für Ärzte und Arzneimittel am Start.
  • Ab 1. Januar 2026 wird die eVerordnung für Hilfsmittel eingeführt.
  • Am 1. Juli 2026 wird die eVerordnung für Hilfsmittel für alle Versorger verpflichtend.

Die Gesetze:

Das Pilotprojekt des BIV-OT zur eVerordnung für Hilfsmittel

Digitale Mehrwerte schaffen: Agil, wettbewerbsneutral und transparent
Damit Leistungserbringer am 1. Juli 2026 nicht dasselbe Chaos erwartet wie bei dem eRezept Arzneimittel wurde auf Initiative des BIV-OT das größte deutsche Pilotprojekt für die Einführung der eVerordnung für Hilfsmittel aufgesetzt.

Das Ziel:
Gestaltung und Erprobung eines Gesamtprozesses für die elektronische Verordnung der Hilfsmittelversorgung. Dabei wird der Prozess stufenweise für alle Nutzer der eVerordnung (Ärzte, Sanitätshäuser, Patienten und Kostenträger) optimiert, werden Schnittstellen transparent gestaltet und wird das Pilotprojekt wettbewerbsneutral an der Infrastruktur und den Schnittstellen der gematik ausgerichtet.

Die Projektsteuerung

Das Kernteam IT

Das Kernteam OT

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Thomas Münch, Mitglied des Vorstandes des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT)

Seit der Gründung des Fachbeirates für den Aufbau des länderübergreifenden elektronischen Gesundheitsberufe-Registers (eGBR) in Deutschland begleite ich das Thema für den BIV-OT. Im Laufe des Jahres 2021 wurde dann die Unterzeichnung des Staatsvertrages über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberufe-Registers als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen auf den Weg gebracht
(eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr). Nach elf Jahren Mitarbeit ist es naheliegend, dass ich die Umsetzung des eRezeptes für unsere Mitgliedsbetriebe auch zum Erfolg bringen möchte. Gemeinsam mit Dr. Jan Helmig von OptaData habe ich die Gesamtleitung des Pilotprojektes eVerordnung Hilfsmittel übernommen, um eine problemlose Umsetzung für unsere Mitgliedsunternehmen zu erreichen. Mein Ziel: Wenn die eVerordnung für unsere Unternehmen gestartet wird, sind wir bereit! Denn die Stärke des BIV-OT als Vertreter der orthopädietechnischen Betriebe in Deutschland ist ein supermotiviertes Team, womit das Pilotprojekt gelingen wird! Wir sind Handwerk! Wir können das – und machen das auch!

 

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Andreas Fischer, Geschäftsführer opta data Gruppe

„Die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) wird den Alltag der sonstigen Leistungserbringer nachhaltig verändern. Wir möchten sicherstellen, dass anhand offener und etablierter Standards Mehrwertprozesse geschaffen werden und alle Prozessteilnehmer gleichermaßen teilhaben können. Der Weg der eVerordnung sollte die Akteure entlasten und die Versorgungsqualität der Versicherten erhöhen. Dies kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten bei der Gestaltung mit eingebunden werden und aktiv mitwirken können. Dies möchten wir ermöglichen. Die opta data Gruppe entwickelt seit über 50 Jahren passgenaue Services und digitale Lösungen. Innovationen für die Digitalisierung im Gesundheitswesen spielen für uns eine zentrale Rolle und wir gestalten die Einführung der Telematikinfrastruktur aktiv mit. Gerne teilen wir unsere Erfahrung bei der Erreichung der Projektziele.“

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Christoph Harms, Vorstandsvorsitzender der AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- u. Pflegeberufe AG

„Als Abrechnungsexperte im Gesundheitswesen und Schnittstelle zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern möchten wir den digitalen Wandel in der Gesundheitsbranche aktiv mitgestalten. Das komplexe Zusammenspiel zwischen den einzelnen Versorgungsbereichen zeigt uns, dass die intelligente Verknüpfung der Kompetenzen vor allem in der digitalen Zukunft des deutschen Gesundheitswesens wichtiger ist denn je. Wir als AS AG sehen hier die Chance, nicht nur den Abrechnungsprozess in Zukunft weiter im Sinne unserer Kunden zu optimieren, sondern für alle beteiligten Akteure eine serviceorientierte Lösung und technische Grundlage für die Telematikinfrastruktur zu schaffen. Die Digitalisierung des Verordnungsprozesses mit der Einführung der eVerordnung für Hilfsmittel bildet dabei einen zentralen Bestandteil. Die AS AG ist einer der führenden Abrechnungsdienstleister und steht den Leistungserbringern im Gesundheitswesen seit mehr als 25 Jahren mit ihrer Kompetenz als zuverlässiger Partner für eine effiziente Leistungsabrechnung zur Seite. Gemeinsam mit unserem leistungsstarken Netzwerk konnten wir bereits in der Vergangenheit eine Vielzahl digitaler Unterstützungsangebote, wie die elektronische Übermittlung von relevanten Abrechnungsdaten, entwickeln und so die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben.“

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Thomas Hundhammer, Geschäftsführer der carelogic GmbH

„Die carelogic GmbH ist Anbieter für Software, Beratung und Prozessoptimierung. Sie hat sich auf die Digitalisierung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen spezialisiert. Als Teil einer Sanitätshaus-Firmengruppe liegt der Fokus seit der Gründung auf einer praxisorientierten Implementierung von intelligenten und digitalen Arbeitsabläufen. Mit unserer Teilnahme am Pilotprojekt für die elektronische Hilfsmittelverordnung möchten wir unser Know-how in die Arbeitsgruppe einbringen. Unser Ziel sind Lösungskonzepte, die den Anforderungen der Branche entsprechen: Mit einem vollständigen Prozess, der realen Bedingungen standhält.“

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Gregor Stückl, Bereichsleiter Produktmanagement, NOVENTI HealthCare GmbH

„Die eVerordnung, die digitale Verordnung von Gesundheitsleistungen, ist die Zukunft im Gesundheitswesen und wird sowohl Branchensoftware-/Warenwirtschaftslösungen der unterschiedlichen Leistungserbringer, als auch die Abrechnung mit den Kostenträgern maßgeblich beeinflussen. Im Sinne der Leistungserbringer, unserer Kundinnen und Kunden, arbeiten wir daran diese Prozesse aktiv mitzugestalten um damit die bestmögliche Lösung für die Versorgung der Zukunft zu kreieren. Die Arbeitsgruppe bietet einen einmaligen Austausch mit den führenden Branchenunternehmen, bei dem die gesammelte Fachkompetenz und Marktexpertise auf das gemeinsame Ziel einzahlen: die Sicherung und Optimierung der Versorgungsqualität. Die Einführung der eVerordnung für Hilfsmittel muss für Beteiligten im Versorgungsprozess verständlich, praxisgerecht und effizient gestaltet werden um sich nachhaltig im Gesundheitswesen zu etablieren und einen echten Mehrwert zu bieten. Das sehen wir als Grundlage für die Akzeptanz und den Erfolg des Gesamtprojekts. NOVENTI bringt als einer der größten Abrechnungsdienstleister für die Leistungserbringer des deutschen Gesundheitswesens und als etablierter Softwareanbieter fundierte Kenntnisse der Versorgungs- und Abrechnungsprozesse und der Anforderungen der Leistungserbringer mit. Das apothekereigene Unternehmen arbeitet für und im Sinne der Leistungserbringer und bringt aus dem Apothekenmarkt bereits praktische Erfahrungen von der Einführung des eRezepts und der Telematikinfrastruktur mit ein.“

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Dr. Jochen Pfänder, Geschäftsführer vom Optica Abrechnungszentrum Dr. Güldener GmbH

„Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist ein wichtiger Meilenstein zur Verbesserung der Hilfsmittelversorgung, bei dem wir die Leistungserbringer von Anfang an begleiten möchten. Es kann nicht sein, dass wir uns in den unterschiedlichsten Lebensbereichen an die Annehmlichkeiten digitaler Innovationen gewöhnen, im Gesundheitssektor aber in der Entwicklung stehenbleiben und weiterhin ein Faxgerät bedienen. Optica möchte deshalb die Digitalisierung vorantreiben und dafür sorgen, dass unsere Kunden aus dem Hilfsmittelbereich davon profitieren. Optica beschäftigt sich schon lange mit der digitalen Zukunft: Mit der KV Hessen, dem Hessischen Apothekerverband, der AOK Hessen, der DAK-Gesundheit und der Techniker Krankenkasse haben wir unter anderem eines der ersten eRezepte für Deutschland entwickelt, welches später eine der Blaupausen für den heutigen eRezept-Fachdienst der gematik wurde. Zum eRezept hat Optica die gematik ein Jahr lang beraten – und arbeitet weiterhin eng mit ihr zusammen, zum Beispiel in der Krankenhausapothekenabrechnung von Zytostatika. Für Physiotherapeuten bieten wir zudem gemeinsam mit unserem Technologiepartner RISE (Identitiy-Provider für das eRezept und ePA-Betreiber für Kostenträger) einen Komplettservice an, der von der Hardware (Kartenterminal) bis zu unserer rundum TI-fähigen Software Optica Viva reicht. Digitale Prozesse im Hilfsmittelbeich sollten ganzheitlich neu gedacht werden. Mit der Teilnahme am Pilotprojekt stellen wir uns dieser Aufgabe: Wir möchten die Herausforderungen für einen lückenlosen digitalen Prozess im Hilfsmittelbereich erkennen, um später eine reibungslose Umsetzung sicherzustellen. Gleichzeitig wollen wir ein Prozessverständnis erreichen, um die Leistungserbringer von Anfang an vollumfänglich begleiten zu können.“

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Uwe R. Iltgen, Geschäftsführer TopM Software GmbH

„Die TopM ist einer der führenden Softwareanbieter für ERP-Lösungen für die sonstigen Leistungserbringer. Zu unseren Kernkompetenzen zählen wir die Erarbeitung ganzheitlicher Lösungen für alle Unternehmensbereiche – ohne Medienbrüche, eine hohe Flexibilität und Geschwindigkeit bei der Umsetzung von Programmerweiterungen sowie Investitionssicherheit durch uneingeschränkte Update-Fähigkeit aller Lösungen. Die Unabhängigkeit als Softwarelieferant und Familienunternehmen mit Mehrgenerationsplanung kennzeichnet ebenfalls unser Unternehmen. All diese Stärken wollen wir in das Pilotprojekt einbringen. So beabsichtigen wir, unsere Software für Leistungserbringer im Gesundheitswesen ‚san6-Lösung‘ baldmöglichst derart zu erweitern, dass die eVerordnungen weitgehend automatisch verarbeitet werden können. Durch unsere Mitwirkung an dem Projekt wollen wir erreichen, dass die Anforderungen unserer Anwendung bestmöglich mit einfließen und in der zukünftigen Lösung für die eVerordnung Hilfsmittel berücksichtigt werden.“

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Die Projektpartner:
Partner des Pilotprojektes eVerordnung Hilfsmittel unter der Steuerung des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT) sind weitere Spitzenverbände der Leistungserbringer der Gesundheitshandwerke sowie führende Abrechnungszentren und Softwarehersteller. Vertreter der Ärzteschaft sind bereits bspw. über die „Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung e. V. (DGIHV)“ bei der Gestaltung der Prozesse einbezogen. Parallel findet ein intensiver Austausch mit führenden Kassen und nicht zuletzt insbesondere der gematik statt, um stets auf den aktuellen Spezifikationen aufzubauen.

Mehrwerte für alle Prozessteilnehmer schaffen

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Im Rahmen des dreistufigen Projekts haben die Projektmitglieder die bisherigen analogen Prozesse sowie die Spezifika des eRezepts Arzneimittel analysiert. Gemeinsam wurde aus diesen beiden Welten ein möglicher Weg der eVerordnung für Hilfsmittel skizziert, welcher auch Prozesse für die Dauer- und Folgeversorgung, Rezeptanfragen und Korrekturfälle und vieles mehr beinhaltet. Das Ziel: Mehrwerte für alle Prozessteilnehmer schaffen.

In einer zweiten Phase wurden daraus konkrete Anforderungen an die Technik abgeleitet. All diese Ergebnisse wurden regelmäßig der gematik vorgestellt und gemeinsam auf Sinnhaftigkeit geprüft. So abgestimmt wurde nicht nur ein Datenmodell für die Verordnungsmuster des Hilfsmittelbereichs erstellt, sondern auch ein Prototyp eines Fachdienstes für die eVerordnung Hilfsmittel inklusive einer Schnittstelle zu den (die eVerordnung ausstellenden) PVS-Systemen und der annehmenden Seite, den Branchensoftwarelösungen der Leistungserbringer. Das Ziel: die Erprobung des Ende-zu-Ende-Prozesses vom verordnenden Arzt über den Fachdienst und den Versicherten zum Leistungserbringer bis zum Kostenträger.

Dabei setzen die Projektpartner auf offene und etablierte Standards, um Umsetzungsaufwände für alle an der Testphase beteiligten Partner so gering wie möglich zu halten. Da das Datenmodell dem FHIR-Standard entspricht, geht das Projektteam zudem von einem hohen Grad an Wiederverwendbarkeit für den späteren Livebetrieb aus.

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die eGK ist die Legitimation der Versicherten im System der Telematikinfrastruktur (TI) des deutschen Gesundheitswesens. Sie dient als Versicherungsnachweis in der gesetzlichen Krankenversicherung (entsprechend § 291 Sozialgesetzbuch SGB V), hat zudem die in der TI vorgesehenen Pflicht- und freiwilligen Anwendungen zu gewährleisten (entsprechend § 291a SGB V). Der Versicherte bestimmt, ob und wer auf seine mit der eGK verbundenen bzw. in der TI gespeicherten medizinischen Daten bzw. Anwendungen zugreifen darf.

Elektronisches Rezept (E-Rezept) bzw. elektronische Verordnung (eVO)
Mithilfe des E-Rezepts bzw. der eVerordnung werden ärztliche Verordnungen elektronisch statt auf Papier übermittelt. Damit findet zum Beispiel bei der Verschreibung von Medikamenten oder Hilfsmitteln der nötige Informationsaustausch zwischen Arzt, Patient, Apotheke bzw. Sanitätshaus sowie Krankenkasse in digitaler Form statt. Seit September 2022 wird das E-Rezept in Deutschland schrittweise eingeführt. Das Pilotprojekt eVerordnung Hilfsmittel arbeitet an der Gestaltung und Erprobung eines Gesamtprozesses für die elektronische Verordnung der Hilfsmittelversorgung. Die Einführung der eVerordnung für Hilfsmittel ist vom Gesetzgeber für den 1. Juli 2026 geplant.

gematik GmbH
Verantwortlich für den Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI), wurde die gematik 2005 von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gegründet. Zu ihrem gesetzlichen Auftrag gehört die Etablierung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Gesellschafter sind das Bundesministerium für Gesundheitdie Bundesärztekammerdie Bundeszahnärztekammerder Deutsche Apothekerverbanddie Deutsche Krankenhausgesellschaftder Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungendie Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.

Elektronischer Berufsausweis (eBA)
Der eBA ist eine personenbezogene Chipkarte für Gesundheitsfachberufe. Für die Anbindung von Leistungserbringern an die TI sowie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ist der eBA nicht verpflichtend, wohl aber für den Zugriff auf TI-Anwendungen wie elektronische Gesundheitskarte (eGK). Die Details regelt der Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberufe-Registers als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen durch die verschiedenen Bundesländer
(eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr) von 2021. Die Länder bestimmen nach § 340 SGB V, die Stellen, die für die Ausgabe elektronischer Heilberufsausweise und elektronischer Berufsausweise (eBA) zuständig sind.

Telematikinfrastruktur (TI)
Telematik, eine Kombination aus Telekommunikation und Informatik, beschreibt die Verknüpfung von IT-Systemen zwecks Informationsaustausch. Die TI soll als digitales Gesundheitsnetzwerk die Akteure im deutschen Gesundheitswesen – insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – vernetzen und vor allem die Kommunikation medizinischer Daten beschleunigen. Eingebunden werden zum Beispiel Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen, Apotheken, Hebammen und Therapeuten sowie perspektivisch Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich. Patientinnen und Patienten sind über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit der TI verknüpft. Die TI bietet Pflicht- als auch freiwillige Anwendungen. Eine verpflichtende Anwendung ist zum Beispiel das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Freiwillig können Versicherte in Zukunft unter anderem ihre Notfalldaten oder ihren Medikationsplan auf ihrer eGK hinterlegen.

Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
In den Praxen von Ärzten oder Psychotherapeuten sowie Krankenhäusern ist ein Online-Abgleich der auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hinterlegten Versichertenstammdaten für alle Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen Pflicht – bezeichnet als VSDM. Mit der eGK weist sich der Patient als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse aus und der behandelnde Arzt kann mithilfe der administrativen Daten seine Leistungen abrechnen. Zu den auf der eGK gespeicherten Stammdaten gehören zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie Versicherten- und Zuzahlungsstatus.