Voraussetzungen
Den Rahmen für eine Ausbildung zum Orthopädiemechaniker-Meister legt das Gesetz zur Ordnung des Handwerks – besser bekannt unter dem Kurzbegriff Handwerksordnung (HwO) – fest.
Orthopädietechnik-Mechaniker, Gesellen verwandter zulassungspflichtiger Handwerke oder entsprechender anerkannter Ausbildungsberufe sowie Absolventen von Fachschulen, wenn sie Berufserfahrung in dem zu prüfenden Gewerk nachweisen, können sich bei einem der bundesdeutschen Meisterprüfungsausschüssen anmelden. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der jeweilige Meisterprüfungsausschuss.
Ausbildungsstätte
Für die Vorbereitung der Meisterprüfungen gibt es verschiedenen Möglichkeiten. Kandidaten können sich im Selbststudium fit machen. Die gängige Variante ist aber der Besuch der Bundesfachschule für Orthopädie-Technik e.V. (BUFA) oder eines Meisterlehrgangs an der jeweils zuständigen Handwerkskammer. Diese Lehrgänge finden teils in Vollzeit von Montag bis Freitag oder in Teilzeit in Abend- oder Wochenendkursen statt. Achtung: Nicht alle Handwerkskammer bieten Kurse zu allen vier Prüfungsteilen.
Kenntnisse und Fähigkeiten
Den Meisterbrief erlangt, wer die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten in diesen vier Themen nachweisen kann:
Praktisches Fachwissen (Teil I),
Theoretisches Fachwissen (Teil II),
Betriebswirtschaft, Buchführung und Recht (Teil III) und
Berufs- und Arbeitspädagogik (Teil IV).