TI für Deutschland 2.0-Talk” exklusiv für die Mitglieder der Innungen, Verbände, Leistungserbringergemeinschaften und Fachgesellschaften der Initiative „TI für Deutschland 2.0“ sowie weitere Veranstaltungen zu Themen der Initiative.

Weniger Bürokratie, schnellere Abläufe und mehr Zeit für die Versorgung: Digitalisierung macht den Alltag von Menschen, Fachkräften und Betrieben einfacher. Damit das gelingt, müssen die digitalen Lösungen zu den realen Abläufen in der Hilfsmittelversorgung passen.
Genau hier setzt „TI für Deutschland 2.0 – Digital verbunden. Menschlich versorgt.” an. Die Initiative „TI für Deutschland 2.0” steht unter der gemeinsamen Leitung des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT), der opta data Gruppe und des Verbandes Versorgungsqualität Homecare e. V. (VVHC). Die offene Brancheninitiative bringt Leistungserbringer, Ärzte, Leistungserbringergemeinschaften, Abrechnungsdienstleister, Softwarehersteller, Kostenträger und weitere Partner zusammen. Gemeinsam treiben sie die Einführung und Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI) in der Hilfsmittelversorgung voran.
„TI für Deutschland 2.0” baut auf den Erfahrungen des bundesweiten Pilotprojekts eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel, das unter der Leitung des BIV-OT stand, auf. Dort wurde erstmals eine digitale Prozesskette von der elektronischen Verordnung über die Versorgung bis zur Abrechnung entwickelt und unter realen Bedingungen erprobt.
Die Erfahrungen zeigen: Digitale Prozesse können bürokratischen Aufwand reduzieren und Versorgungsabläufe beschleunigen. Jetzt geht es darum, diese Mehrwerte mit der Telematikinfrastruktur (TI) und ihren Anwendungen bundesweit in die Versorgung zu bringen.
TI-Ready: Leistungserbringer werden bei der frühzeitigen Anbindung an die Telematikinfrastruktur vorbereitet und begleitet. Ziel ist es, die Zeit bis zur verpflichtenden TI-Anbindung zu nutzen, und bereits Anwendungen zu erproben und Erfahrungen für den Versorgungsalltag zu sammeln.
Digitale GKV-Prozesse: Anwendungen wie Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und TI-Messenger (TIM) sowie die elektronische Hilfsmittelverordnung werden praxisnah erprobt, weiterentwickelt und in durchgängige digitale Prozesse integriert.
Praxis in die Gesetzgebung einbringen: Erfahrungen aus der Versorgung sollten in gesetzliche und regulatorische Prozesse einfließen. Gemeinsam entstehen praxisnahe Anforderungen und Handlungsempfehlungen.
Gemeinsame Standards und Vernetzung: Die Initiative fördert einheitliche Standards, Zusammenarbeit und digitale Vernetzung innerhalb der Hilfsmittelversorgung.

„TI für Deutschland 2.0” steht unter der gemeinsamen Leitung des BIV-OT, der opta data Gruppe und des Verbandes Versorgungsqualität Homecare e. V. (VVHC). Die strategische Ausrichtung der Initiative legt der Lenkungskreis fest. Er entscheidet über Meilensteine, Ressourcenprioritäten und wesentliche Projektänderungen. Die Mitglieder des Lenkungskreises sind: Georg Blome (BIV-OT), Michael Gelhard (opta data), Dennis Giesfeld (VVHC), Thomas Münch (BIV-OT), Marco Zellmann (DZH Dienstleistungszentrale für Heil- und Hilfsmittelanbieter GmbH) und Mustafa Zina (BIV-OT). Die operative Projektleitung übernehmen Marco Zellmann und Mustafa Zina.
Partner des Pilotprojektes eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel sind führende Abrechnungszentren und Softwarehersteller wie
Abrechnungszentrum Emmerdingen, akquinet ristec GmbH, Arvato Systems Digital GmbH, BITMARCK, carelogic GmbH, HMM Deutschland GmbH, IT-Labs, Kumavision AG, Noventi Health SE, opta data Abrechnungs GmbH Gruppe, opta data IT Solution GmbH, Optica Abrechnungszentrum Dr. Güldner GmbH, Sanitätshaus Heinrich Oesterreich OTEDV GmbH, SaniVision sowie die Praxisverwaltungssystemhersteller INDAMED EDV-Entwicklung und -Vertrieb GmbH und zollsoft GmbH. Auf Leistungserbringerseite sind folgende Unternehmen Partner des Pilotprojektes: Coloplast, Dexcom, Enovis - ORMED GmbH, Friedrich Georg Streifeneder KG, Jüttner Orthopädie KG, Linde Gas Therapeutics GmbH, mediteam GmbH & Co KG, Medtronic, Münch + Hahn GmbH & Co. KG, Orthopädie- und Rehatechnik Dresden GmbH, reha team Betzlbacher OHG Sanitätsfachhandel, ResMed Healthcare GmbH & Co. KG, Sanitätshaus Becker + Dreßler GmbH & Co. KG, UROMED Kurt Drews KG sowie VitalAire GmbH. Vertreter der Ärzteschaft sind bereits bspw. über die „Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung e. V. (DGIHV)“ und die Vereinigung Technische Orthopädie (VTO) bei der Gestaltung der Prozesse einbezogen. Am Pilotprojekt sind ebenfalls die Leistungserbringergemeinschaften ORTHEGROH eG, rehaVital Gesundheitsservice GmbH sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V. beteiligt. Zudem unterstützen die Gesundheitshandwerke biha Bundesinnung der Hörakustiker KdöR, Innungsverband für Orthopädie-Schuhtechnik Nordrhein-Westfalen, Kompetenzzentrum Orthopädieschuhtechnik KomZet O.S.T. (ARGE), Spitzenverband für Orthopädie-Schuhtechnik e. V. (SpiOST) und Studiengemeinschaft für Orthopädieschuhtechnik e.V. das Pilotprojekt eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel. Der AOK Bundesverband, die AOKs Niedersachsen, Nordost, NordWest, PLUS für Sachsen und Thüringen, Sachsen-Anhalt sowie die BKK24 und vivida bkk sind Partner des Pilotprojekts auf Seiten der Kostenträger.
Die gesetzlichen Vorgaben für die elektronische Hilfsmittelverordnung haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach verändert. Entscheidend sind heute vor allem die Regelungen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) sowie die Vorgaben der gematik für die technische Umsetzung innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI).
TI-Anbindung bis 1. Oktober 2027: Heil- und Hilfsmittelerbringer müssen sich bis zu diesem Zeitpunkt an die Telematikinfrastruktur anschließen.
eVerordnung Hilfsmittel ab 1. Juli 2030 verpflichtend geplant: § 360 SGB V sieht bereits vor, dass Hilfsmittelverordnungen elektronisch ausgestellt und für die Einlösung über die Telematikinfrastruktur bereitgestellt werden. Die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen liegen derzeit jedoch noch nicht vor. Deshalb gilt für Hilfsmittel aktuell eine Ausnahme von dieser Verpflichtung. Der GeDIG-Entwurf sieht vor, § 360 SGB V anzupassen und für Hilfsmittel den 1. Juli 2030 als neuen verbindlichen Zeitpunkt festzulegen. Ab dann sollen Hilfsmittel verpflichtend elektronisch verordnet werden.
TI schon vor dem Pflichttermin nutzen: Die Initiative empfiehlt Hilfsmittelleistungserbringern, mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur nicht bis zum verpflichtenden Termin am 1. Oktober 2027 zu warten. Betriebe können sich bereits vorher freiwillig anbinden, erste Anwendungen erproben und Erfahrungen mit den neuen digitalen Abläufen sammeln. Die bestehenden Prozesse mit Papierrezepten können parallel weiterlaufen. Mit der TI-Anbindung können Hilfsmittelleistungserbringer beispielsweise Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und perspektivisch den TI-Messenger (TIM) nutzen. So kann die sichere digitale Kommunikation mit Arztpraxen und weiteren Beteiligten schrittweise in den Versorgungsalltag integriert werden – noch bevor die elektronische Hilfsmittelverordnung verpflichtend wird.
Zugang über die SMC-B: Für die Anbindung benötigen Hilfsmittelleistungserbringer eine Institutionskarte (SMC-B). Ein elektronischer Heilberufs- oder Berufsausweis ist für Hilfsmittelerbringer grundsätzlich nicht erforderlich.
Die elektronische Hilfsmittelverordnung wird Teil der Telematikinfrastruktur. Die gematik GmbH legt dafür die technischen und funktionalen Vorgaben fest. Ihre Spezifikationen bilden die Grundlage für die spätere bundesweite Regelversorgung.
Um die Erfahrungen aus der Versorgung frühzeitig in diesen Prozess einzubringen, hat das Pilotprojekt eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel gemeinsam mit seinen Projektpartnern eine gematikkonforme Prozessbeschreibung für die elektronische Verordnung von Hilfsmitteln entwickelt und praxisnah verprobt. Diese bildet den gesamten Versorgungsprozess von der elektronischen Verordnung mit Korrekturprozess über die Versorgung bis hin zur Abrechnung digital ab und wurde anschließend als praxisnahe Grundlage an die gematik übergeben.
Die gesetzliche Grundlage für die Erstattung von Ausstattungs- und Betriebskosten ist in § 380 SGB V geregelt. Der BIV-OT befindet sich zur konkreten Umsetzung derzeit im Austausch mit dem GKV-Spitzenverband. Sobald Ergebnisse vorliegen, informieren wir an dieser Stelle.
§ 360 SGB V: elektronische Verordnungen und verpflichtende TI-Anbindung
§ 311 SGB V und § 312 SGB V: Aufgaben und Vorgaben der gematik GmbH
§ 340 SGB V: Zugang zur TI und Institutionskarte
§ 380 SGB V: Finanzierung der TI-Anbindung
GeDIG – Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen: geplante Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens, unter anderem für die verpflichtende elektronische Hilfsmittelverordnung ab 1. Juli 2030